Teilnahmebedingung

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele veranstaltet durch: 

 

Goodlive Festival GmbH 

Henriettenstr. 16 – 18 

09112 Chemnitz 

 

1. Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, welche die Goodlive Festival GmbH oder rechtlich verbundene Unternehmen auf den durch sie betriebenen Website durchführen und in denen auf diese Bedingungen verwiesen wird. Eventuell zusätzliche Bedingungen zu den einzelnen Gewinnspielen gehen diesen Bedingungen vor. 

 

2. Zur Teilnahme berechtigt an einem Gewinnspiel ist jede natürliche Person, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Personen, die lediglich beschränkt geschäftsfähig sind, sind vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen nur teilnahmeberechtigt, soweit die Goodlive Festival GmbH dies für das jeweilige Gewinnspiel ausdrücklich zulässt und der/die Sorgeberechtigte(n) wirksam zustimmen. Nicht teilnahmeberechtigt sind gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter von Goodlive Festival GmbH und der rechtlich verbundenen Unternehmen, sowie deren Verwandte und Verschwägerte 1. und 2. Grades. Nicht teilnahmeberechtigte Personen erlangen auch im Fall der Zuteilung eines Gewinns keinen Gewinnanspruch. Teilnahmevermittlungen über Teilnahme- und Eintragsdienste können nicht berücksichtigt werden. 

 

3. Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen teilnehmen. Gewinne können nicht an Dritte übertragen werden. 

 

4. Bei der Teilnahme am Gewinnspiel werden teilweise Pflichtangaben und teilweise freiwillige Angaben abgefragt, z.B. Name, Vorname, Anschrift, Alter und/oder E-Mail- Adresse und/oder Telefonnummer. Sämtliche dieser persönlichen Daten werden durch die Goodlive Festival GmbH entsprechend der Datenschutzerklärung und ggf. zusätzlich erteilter Einwilligungserklärung behandelt. Zur Teilnahme am Gewinnspiel müssen sämtliche Angaben – soweit Angaben gemacht werden – der Wahrheit entsprechen. Anderenfalls kann der Ausschluss erfolgen. 

 

5. Erfordert die Teilnahme an einem Gewinnspiel die Zusendung von Materialien, gilt folgendes: 

 

  • Der Teilnehmer wird keine strafbaren, diskriminierenden, jugendgefährdenden pornographischen, rassistischen und/ oder anderweitig extremistischen Inhalte der Goodlive Festival GmbH zur Verfügung stellen bzw. uploaden und stellt die Goodlive Festival GmbH insofern von Ansprüchen Dritter frei. 

  • Ferner versichert jeder Teilnehmer, dass er alleiniger Inhaber aller Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von ihm übermittelten Materialien ist und stellt die Goodlive Festival GmbH insofern von allen Ansprüchen Dritter frei. 

  • Jeder Teilnehmer räumt der Goodlive Festival GmbH  das ausschließliche und übertragbare und im Übrigen unentgeltliche Recht ein, diese Materialien zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt zu nutzen. Gleiches findet Anwendung, sollten im Rahmen des Gewinnspiels Materialien vom Teilnehmer erstellt werden, z.b. Fotos, Videobeiträge, dies immer unter Wahrung des Persönlichkeitsrechtes des Teilnehmers. 

  • Jeder Teilnehmer überträgt zudem der Goodlive Festival GmbH das Eigentum an den von ihm übermittelten Materialien. Eine Eigentumsübertragung findet nur dann nicht statt, wenn der Teilnehmer ausdrücklich und schriftlich gegenüber der Goodlive Festival GmbH erklärt, dass er das Eigentum nicht übertragen möchte. 

  • Eine solche Erklärung muss spätestens 10 Tage nach Abschluss eines Gewinnspiels (Tag der Bekanntgabe des Gewinners) der Goodlive Festival GmbH unter der im Impressum genannten Adresse zugegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist kann das Label alle übermittelten Materialien vernichten. 

 

6. Es wird keine Haftung für jegliche Probleme oder Mängel im Zusammenhang mit Computern, Verbindungen, Netzwerken etc. übernommen, die vom Teilnehmer für das Versenden einer Einsendung bis zum Einlangen in der Sphäre der Goodlive Festival GmbH genutzt werden. 

 

7. Die Goodlive Festival GmbH übernimmt die Haftung für die an es übermittelten Materialien nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln seiner Mitarbeiter oder von ihm beauftragter Dritter. 

 

8. Die Goodlive Festival GmbH behält sich das Recht vor, bei Änderung der Rechtslage oder der Rechtsprechung oder aufgrund eines gerichtlichen Verbots die jeweiligen angekündigten Gewinne auszutauschen und durch andere Gewinne und Preise zu ersetzen, den jeweiligen Spielablauf zu ändern oder das Gewinnspiel insgesamt abzusagen. Dem evtl. bereits ermittelten Gewinner stehen in diesen Fällen keinerlei Ansprüche gegen die Goodlive Festival GmbH oder gegen rechtlich verbundene Unternehmen zu. 

 

9. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch die Goodlive Festival GmbH, deren Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Dritte. Hierbei haftet die Goodlive Festival GmbH nicht für leicht fahrlässiges Verhalten dieser Personen bei der Gewinnerermittlung. 

 

10. Im Falle eines Gewinns wird der Teilnehmer in Textform (insbesondere per Post, E-Mail oder per Fax) oder telefonisch benachrichtigt. Erfolgt die Benachrichtigung in Textform, ist der Gewinner verpflichtet, der Goodlive Festival GmbH innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt der Benachrichtigung in der dort beschriebenen Form (rechtzeitige Absendung genügt) mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Erfolgt die Benachrichtigung telefonisch, wird die Goodlive Festival GmbH im Falle der persönlichen Nichterreichbarkeit des Gewinners, soweit technisch möglich, eine Nachricht hinterlassen. 

Der Gewinner muss innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt dieser Benachrichtigung in der dort beschriebenen Form (rechtzeitige Absendung genügt) der Goodlive Festival GmbH mitteilen, ob er den Gewinn annimmt. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Fristen ist die Goodlive Festival GmbH berechtigt, einen neuen Gewinner zu ziehen und den Gewinn anderweitig zu vergeben. Ersatzansprüche des zunächst gezogenen Gewinners gegenüber der Goodlive Festival GmbH sind ausgeschlossen. 

 

11. Sofern es sich bei den ausgelobten Gewinnen um Sachpreise handelt, zahlt die Goodlive Festival GmbHden Gegenwert nicht in Geld aus. Der Teilnehmer erklärt im Falle eines Gewinns (insbesondere bei Reisen), dass eventuelle Kosten, Spesen und sonstige Leistungen, die nicht als Gewinn oder als im Gewinn enthalten ausgelobt sind, vom ihm getragen werden. Weiterhin übernimmt die Goodlive Festival GmbH keinerlei Haftung für Schäden, die durch den Teilnhmer verursacht werden und wird von ihm insoweit von allen Ansprüchen Dritter freigestellt. 

 

12. Sofern der Teilnehmer gegen besondere Spielregeln oder diese Bedingungen verstößt, ist die Goodlive Festival GmbH jederzeit berechtigt, ihn von der Teilnahme ohne Vorankündigung auszuschließen. 

 

13. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

 

14. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Es gilt deutsches Recht. Sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt als Gerichtsstand ausdrücklich Chemnitz als Sitz des Anbieters als vereinbart. 

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