Jugendschutz

Kinder unter 12 Jahren haben KEINEN Zutritt auf das Festivalgelände.

Jugendliche bis 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten Zutritt.

Jugendliche ab 16 Jahren haben bis 24 Uhr ohne Begleitung einer Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten Zutritt zur Open-Air-Veranstaltung.

 

Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG).

Download der Erziehungsbeauftragung.

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04–06.07.24 ferropolis

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